Impuls

Wort zum Freitag, 21.10.2022 Biostase ist nicht die Lösung …

Bild: Benno Bolze / Auferstehungskirche Jerusalem

Liebe Schwestern und liebe Brüder,

 

für meine berufliche Tätigkeit erhalte ich von einem Verlag für juristische Literatur einen Newsletter. Damit werden regelmäßig Informationen zu Gerichtsentscheidungen zur Verfügung gestellt, die sich auch auf den Gesundheits- und Sozialbereich beziehen. Einige dieser Entscheidungen sind wichtig für meine Arbeit, andere eher weniger und wieder andere sind sehr interessant, so wie die Nachricht, die ich in dieser Woche erhalten habe: Kostenübername für eine Biostase-Behandlung abgelehnt!

Was ist das, Biostase oder auch Kryonik? Mit einem Biostase-Verfahren wird der Körper eines Menschen, der nach dem Stand der Medizin für Tod erklärt wird, auf ungefähr -200°C gekühlt und somit konserviert. Damit ist die Hoffnung verbunden, in ferner Zukunft wiederbelebt zu werden, wenn die Erkrankung, an der man heute leidet, durch medizinischen Fortschritt geheilt werden kann, also eine andere Art von Leben nach dem Tod.

In dem bereits erwähnten Newsletter ging es um eine Gerichtsentscheidung in diesem Zusammenhang. Ein Mann hatte bei seiner Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme bei seiner Krankenkasse für ein Biostase-Verfahren gestellt, was ungefähr 50.000,00€ kostet und in Amerika möglich ist. Die Krankenkasse hat dies aus verschiedenen Gründen abgelehnt. Der Antragsteller wollte dies nicht akzeptieren. Es folgte ein Klageverfahren, zunächst vor dem Sozialgericht, wieder eine Ablehnung, dann vor dem Landes- und letztlich vor dem Bundessozialgericht als höchster Instanz. Alle bestätigten die Ablehnung der Krankenkasse. Es gibt also keinen Anspruch nach dem Sozialgesetzbuch auf Wiederbelebung nach dem Tod. Ende. Aus.

 

Nach einer repräsentativen Umfrage eines namhaften Forschungsinstituts glauben in Deutschland 38% der Menschen an ein Leben nach dem Tod im christlichen Verständnis. Auch von den Befragten, die bei der Umfrage als Konfession ´Katholisch´ angaben, sind es keine 100%, sondern rund 69%.

Wenn der Glaube und die Hoffnung auf das ewige Leben gering sind, so ist es verständlich, dass durch technische Verfahren ein Weiterleben in einer späteren Welt zumindest versucht wird, auch wenn der Ausgang ungewiss ist, da noch niemand wieder aufgetaut und wiederbelebt wurde.

 

Das Sozialgesetzbuch hilft in Bezug auf Wiederbelebung nach dem Tod nicht weiter. In Bezug auf ein anderes Leben nach dem Tod, das ewige Leben, hilft das Buch der Bücher weiter: die Heilige Schrift. An vielen Stellen finden wir dort Texte, die von einem Leben nach dem Tod Zeugnis geben.

Schon im Alten oder ersten Testament lesen wir im Buch Ezechiel: Wenn ich eure Gräber öffne und euch, mein Volk, aus euren Gräbern heraufhole, dann werdet ihr erkennen, dass ich der Herr bin. Ich hauche euch meinen Geist ein, dann werdet ihr lebendig (Ez 37,13).

Im Neuen oder zweiten Testament hat uns der Evangelist Lukas die Frohe Botschaft des Ostermorgens überliefert: Während die Frauen über das leere Grab ratlos waren, traten zwei Männer in leuchtenden Gewändern zu ihnen. Die Frauen erschraken. Die Männer aber sagten zu ihnen: Was sucht ihr den Lebenden bei den Toten? Er ist nicht hier, sondern er ist auferstanden (LK 24,4).

Und bei der Auferweckung seines Freundes Lazarus sagt Jesus zu Marta: Ich bin die Auferstehung und das Leben. Wer an mich glaubt, wird leben, auch wenn er stirbt, und jeder, der lebt und an mich glaubt, wird auf ewig nicht sterben (Joh 11,26). Weiterhin sagt Jesus: Im Haus meines Vaters gibt es viele Wohnungen. Wenn es nicht so wäre, hätte ich euch dann gesagt: Ich gehe, um einen Platz für euch vorzubereiten? Wenn ich gegangen bin und einen Platz für euch vorbereitet habe, komme ich wieder und werde euch zu mir holen, damit auch ihr dort seid, wo ich bin (Joh 14,1-3). Das ist dann kein wiederbelebtes Leben, keine zweite Runde zu einer späteren Zeit, sondern das neue, ewige Leben in der Gegenwart Gottes. An dieses Leben nach dem Tod glaube ich, denn Jesus selbst hat es uns zugesagt. 

50.000,00 € oder auch noch höhere Beträge muss und kann man für das ewige Leben nicht einsetzen. Es ist nicht käuflich zu erwerben. Es ist ein Geschenk.

Das ist die Frohe Botschaft der Bibel und vielleicht könnte die Krankenkasse bei Ablehnung eines ähnlichen Antrages darauf hinweisen, zumindest als möglichen Plan B für den Antragsteller.

 

 

Ihr und Euer Diakon

 

Benno Bolze