Impuls

Tagesimpuls 28.04.2020

Liebe Schwestern und Brüder,

 

seit 1994 gibt es die “Woche für das Leben“ als ökumenische Initiative der Deutschen Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche in Deutschland. Die Veranstaltungen, die in jedem Jahr im Rahmen der Woche durchgeführt werden, haben das Ziel, auf die Schutzbedürftigkeit menschlichen Lebens in jedem Alter hinzuweisen und die Gesellschaft für die Würde des Menschen weiter zu sensibilisieren.

Am letzten Samstag sollte die diesjährige Woche für das Leben mit dem Thema “Leben im Sterben“ beginnen. Wegen der Corona-Pandemie fallen aber alle Veranstaltungen aus. Die Pandemie beschäftigt uns alle derzeit und alle Maßnahmen, die ergriffen werden, dienen dem Schutz des Lebens und insofern haben wir derzeit nicht nur eine Woche für das Leben, sondern Wochen bzw. Monate für das Leben.

Dennoch wären gerade in diesem Jahr Veranstaltungen zum Thema “Leben im Sterben“ besonders wichtig gewesen, denn das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Ende Februar eine Entscheidung getroffen, die Auswirkungen für unsere Gesellschaft hat und nicht übersehen werden darf.  

Das Gericht hat am 26.02. den § 217 des Strafgesetzbuches für nichtig erklärt. In diesem Paragraphen war geregelt, dass die Beihilfe zum Suizid unter Strafe steht, wenn die Beihilfe wiederholt (z.B. durch sogenannte Sterbehilfevereine) erfolgt. Begründet wird die Entscheidung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes). Dies schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen.

Damit ist der Beihilfe zum Suizid bei uns Tür und Tor geöffnet und es ist zu erwarten, dass dies in Deutschland eine ganz normale Handlung sein wird.

Was bei den Klägern im Gerichtssaal spontanen Applaus ausgelöst hat, hat bei mir und bei vielen meiner Kolleg*innen Erschrecken ausgelöst. Wir wissen aus der Begleitung und Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen, dass der Wunsch nach einer vorzeitigen Beendigung des Lebens Gründe hat. Es sind vor allem die Angst vor Schmerzen, die Angst vor dem Alleinsein und die Angst, anderen zur Last zu fallen. Die Hospizbewegung hat dem Gericht gegenüber diese Gründe benannt und hat weiterhin auf die Gefahr hingewiesen, dass sich ältere Menschen dem Druck ausgesetzt fühlen, sich das Leben zu nehmen. Das Verfassungsgericht hat diese Punkte auch erkannt, hat aber dennoch allein den Grundsatz der Freiheit und Selbstbestimmung gesehen.

Das Urteil ist auch deshalb erschreckend, weil im Prinzip keine bzw. kaum Grenzen gesetzt worden sind. Jeder Mensch in Deutschland kann zukünftig die Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen und dies unabhängig vom Alter und auch ohne die Voraussetzung, dass eine schwere Erkrankung vorliegen muss. Der Gesetzgeber, also der Deutsche Bundestag, kann jetzt noch Verfahrensregeln festlegen (z.B. bestimmte Wartefristen und besonders gefährliche Formen der Beihilfe zum Suizid verbieten), aber die Tätigkeit von Sterbehilfevereinen kann der Bundestag nicht mehr verbieten.

Es kann aber nicht die Lösung sein, auf die o.g. Ängste mit bundesweiten Regelungen der Beihilfe zum Suizid zu antworten, sondern mit Angeboten der Begleitung und Versorgung durch Hospiz- und Palliativdienste.

Die Bitte um Unterstützung beim Suizid habe ich in der Begleitung sterbender Menschen mehrfach erlebt. Sehr eindrücklich ist mir das Gespräch mit einer älteren Dame in Erinnerung. Sie lebte allein und war fast blind. Eine ganze Reihe Erkrankungen des Alters machten ihr zu schaffen. Einmal in der Woche kam jemand und brachte Tiefkühlkost. Bei meinem ersten Besuch bat sie mich: Bringen sie mich auf´s Dach, damit ich runterspringen kann. Um zu erkennen, was wirklich gefehlt hat, musste man kein Hellseher sein. Gemeinsam mit den Kolleg*innen des Hospizdienstes haben wir dann weiteren Hilfen durch einen Pflegedienst, einen Palliativarzt und eine Apotheke organisiert. Wenige Tage vor ihrem Tod hat sie uns alle sehr beschenkt, indem sie sagte: So viel Liebe, wie durch euch, hatte ich in meinem ganzen Leben nicht.

Sicher kann am Lebensende nicht alles immer gut gelingen. Dennoch ist es wichtig, alles zu versuchen, dass dies möglich wird. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hilft dabei nicht.

Die “Woche für das Leben“ wäre gerade in diesem Jahr besonders wichtig gewesen, um auf die vielfältigen Möglichkeiten der Unterstützung durch die Hospizdienste hinweisen zu können, denn noch immer wissen nicht alle Menschen, dass im Sterben viel Leben möglich ist.     

 

 

Bleibt unter dem Schutz des lebendigen Gottes geborgen!

 

Ihr und Euer Diakon

Benno Bolze